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Jenabatteries GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren – Nachrangdarlehen gefährdet

23. März 2023 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Über die Jenabatteries GmbH hat das Amtsgericht Gera am 10. März 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 66/23). Das Unternehmen hatte den Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von der Insolvenz sind auch die Anleger der Nachrangdarlehen betroffen, die finanzielle Verluste befürchten müssen.
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Über die Jenabatteries GmbH hat das Amtsgericht Gera am 10. März 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 66/23). Das Unternehmen hatte den Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von der Insolvenz sind auch die Anleger der Nachrangdarlehen betroffen, die finanzielle Verluste befürchten müssen.

Die Jenabatteries GmbH ist ein Start-Up, dass sich auf die Entwicklungen neuartiger Stromspeicherlösungen spezialisiert hat. Die Stromspeicher werden unter der Marke CERQ angeboten. Auch Anlegern wurde über die Nachrangdarlehen „JB Emission“ die Möglichkeit geboten, sich zu beteiligen. Das Geld der Anleger steht nun im Feuer.

Hintergrund für den Insolvenzantrag ist, dass eine Gesellschafterfinanzierung kurzfristig eingestellt wurde, teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit. Dadurch sei das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, so dass Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt werden musste.

Der Geschäftsbetrieb läuft zwar weiter und es werde ein neuer Investor gesucht. Anleger müssen aber dennoch mit finanziellen Verlusten rechnen. Wird kein neuer Investor gefunden und das Insolvenzverfahren regulär eröffnet, könnten sie mit leeren Händen dastehen. Aufgrund des vereinbarten Nachrangs müssten sie sich hinter allen anderen Gläubigern anstellen. Dann dürfte von der Insolvenzmasse jedoch nicht mehr viel übrig sein.

Nachrangdarlehen sind hoch riskante Geldanlagen. Das zeigt sich besonders im Insolvenzfall, da die Forderungen der Anleger hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurücktreten. „Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Dies ist oft nicht der Fall, so dass die Forderungen der Anleger dann auch gleichrangig zu behandeln wären“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus können den Anlegern auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Denn diese hätten über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko informieren müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können sich die Anlageberater bzw. -vermittler schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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